Es gibt die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, sich eine Zusatzrente über den Arbeitgeber aufzubauen. Dabei sind Sie als Arbeitgeber zu den erforderlichen Rahmenbedingungen verpflichtet. Zu den verschiedenen Durchführungswegen, die Sie vorgeben werden könnten, gehören beispielsweise die Direktversicherung, die Unterstützungskasse oder auch Pensionskassen, -Fonds und -Zusagen. Dabei ist die Entscheidung für eine Maßnahme von der persönlichen Situation abhängig. Lassen Sie sich beraten zu der Durchführung in Ihrem Unternehmen beraten!
Die Basisrente, auch Rürup Rente genannt, ist 2005 als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge entstanden. Die Rürup Rente unterscheidet sich von der klassischen privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente vor allem dadurch, dass es bei ihr kein Kapitalrecht gibt. Das bedeutet, dass das angesparte Kapital nicht in Form einer Ablaufsumme, sondern nur ratenweise ausgezahlt wird. Zudem ist die Basisrente im Gegensatz zur gesetzlichen Rente nicht umlagefinanziert, sondern versicherungswirtschaftlich kapitalgedeckt.